- 12. April 2015
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Einige wichtige Hinweise zur Nutzung der TV- Freischaltung!
Durch die Freischaltung der TV-Funktion Ihres Navigationsgerätes, erhalten Sie die Möglichkeit TV oder DVD Programme während der Autofahrt zu empfangen.
TÜV: Es existieren keine Beschränkungen in der Zulassung von Geräten zum Genuss von visuellen oder auditiven Medien in Fahrzeugen. Somit ist eine Veränderung der Verkehrssicherheit durch deren Einsatz oder deren Modifizierung nicht möglich.
Unfall: Für den Fall eines Unfalles mit dem Fahrzeug hätte der jeweilige Versicherungsträger die Beweislast zu tragen, ob der Fahrer des Fahrzeuges durch das empfangen von TV Programmen nicht konzentriert war und den Unfall so mit herbeigeführt hat. Hier ist es unerheblich, über die Rechtmäßigkeit der Freischaltung zu diskutieren.
Polizeikontrolle: Wird bei einer Kontrolle durch die Polizei festgestellt, dass der Fahrer des Fahrzeuges durch den Empfang von TV / DVD Programmen einer Ablenkung unterliegt, so wird dieser von Seiten der Polizei wegen unachtsamen Führens eines Fahrzeuges zur Ordnung gerufen. Das Vorhandensein der Freischaltung der TV-Funktion hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung.
Das Freischalten der TV / DVD Funktion ist also kein verbotswidriges Handeln. Das Ablenken während der Fahrt, und dieses ist bei TV-Genuss unstrittig der Fall, ist jedoch sehr wohl und mit gutem Recht untersagt.
Eine Benutzung der Freischaltfunktion wird von jedem Fahrzeugführer auf eigene Gefahr durchgeführt. Sie ist ausschließlich für die Mitfahrer gedacht! Der Fahrzeugführer darf durch die Nutzung der Funktion nicht gestört werden und muss sich voll auf den Verkehr konzentrieren können.